Die EUDR verbietet das Inverkehrbringen auf dem Unionsmarkt (und die Ausfuhr aus der Union) von Erzeugnissen, die von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet oder geschädigt wurden. Die Verordnung erfasst sieben Rohstoffe - Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz - sowie eine lange Liste daraus hergestellter Erzeugnisse, die in Anhang I über KN-Codes identifiziert werden.
Für Unternehmen in Rumänien bedeutet das weit mehr als Forstbetriebe: der Importeur von Rohkaffee oder geröstetem Kaffee, der Schokoladenhersteller, der Reifenhändler, die Möbelfabrik, die Platten von außerhalb der EU bezieht - sie alle fallen in den Anwendungsbereich. Eine einzige nennenswerte Ausnahme brachte die Überarbeitung vom Dezember 2025: Druckerzeugnisse aus Kapitel 49 der KN (Bücher, Zeitungen) wurden gestrichen; Papier und Pappe bleiben erfasst.
Der zentrale Mechanismus ist die Sorgfaltspflicht: Sie sammeln Informationen zur Herkunft - einschließlich der Geolokalisierung der Parzellen, von denen der Rohstoff stammt -, bewerten das Risiko von Entwaldung und Rechtsverstößen und mindern es, wenn es nicht vernachlässigbar ist. Vor dem Inverkehrbringen reicht der Marktteilnehmer eine Sorgfaltserklärung (DDS) im EU-Informationssystem ein und erhält eine Referenznummer, die die Ware in der nachgelagerten Lieferkette begleitet.
Die Überarbeitung hat den Verwaltungsaufwand spürbar reduziert: Die vollständige DDS reicht nur der erste Marktteilnehmer ein, der das Erzeugnis auf dem EU-Markt in Verkehr bringt; nachgelagert besteht die Pflicht darin, die Referenznummern der Lieferanten zu erfassen und fünf Jahre lang aufzubewahren. Bei ausschließlicher Beschaffung aus Ländern mit geringem Risiko gilt eine vereinfachte Sorgfaltspflicht ohne vollständige Risikobewertung. Die Sanktionen wurden jedoch nicht gelockert: Die von den Mitgliedstaaten vorgesehene Höchstgeldbuße muss mindestens 4 % des in der EU erzielten Jahresumsatzes betragen.
Ab dem 30. Dezember 2026 gilt die Verordnung für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler; Kleinst- und Kleinunternehmen (gegründet bis zum 31. Dezember 2024) haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit, mit einer deutlich vereinfachten Regelung. Das EU-Informationssystem ist geöffnet - Konten können schon jetzt angelegt und getestet werden.
Wo fangen Sie an? Mit einer Bestandsaufnahme der Produkte nach KN-Codes, abgeglichen mit Anhang I; dann mit der Festlegung der Rolle je Warenstrom - Marktteilnehmer oder Händler, groß oder klein -, denn von der Rolle hängt ab, was Sie einreichen und was Sie nur aufbewahren; dann mit den Anfragen an die Lieferanten zu Geolokalisierung und Referenznummern. Das Team von Circulad'OR kann dieses Portfolio-Screening übernehmen und das Sorgfaltspflichtverfahren gemeinsam mit Ihnen aufbauen - schreiben Sie uns, solange noch Zeit zur Vorbereitung bleibt und es noch nicht eilt.
Das erste Gespräch ist kostenlos: Sie erfahren, was für Sie gilt, bis wann, und wer es erledigt - Sie, wir oder die Anwendung.