Jedes abfallerzeugende Unternehmen ist für den gesamten Abfallstrom verantwortlich - gefährlich oder nicht gefährlich - von der Entstehung bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Abfall seine Abfalleigenschaft verliert. Die Nachweise werden monatlich je Abfallart geführt, die Übergabe erfolgt ausschließlich an zugelassene Entsorger. Zuständig ist die Nationale Umweltschutzbehörde (ANPM).
Rechtsgrundlage: Dringlichkeitsverordnung der Regierung (OUG) 92/2021 über die Abfallbewirtschaftung, in der jeweils geltenden Fassung, Regierungsbeschluss (HG) 1061/2008 und Regierungsbeschluss (HG) 856/2002, jeweils in der geltenden Fassung · Beschluss der Kommission 2014/955/EU
Der Umweltfonds wird aus den Beiträgen und Abgaben der Wirtschaftsteilnehmer gespeist. Wer Verpackungen, Batterien oder Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) herstellt oder auf den rumänischen Markt bringt, meldet an die Verwaltung des Umweltfonds (AFM) - monatlich, vierteljährlich oder jährlich, je nach Art der Pflicht.
Rechtsgrundlage: Dringlichkeitsverordnung der Regierung (OUG) 196/2005 über den Umweltfonds, in der jeweils geltenden Fassung, und die geltenden Durchführungsverordnungen
Über das DRS erfüllen die Wirtschaftsteilnehmer, die Produkte in DRS-Verpackungen (Getränke 0,1-3 L) in Verkehr bringen, ihre Verantwortung für Rücknahme, Transport und Recycling der Verpackungen. Betrieben wird das System von der RetuRO Sistem Garanție Returnare S.A. auf dem gesamten Gebiet Rumäniens.
Rechtsgrundlage: Regierungsbeschluss (HG) 1074/2021, in der jeweils geltenden Fassung (einschließlich Regierungsbeschluss 1075/2023) · Gesetz 249/2015, Art. 16 Abs. (1), in der jeweils geltenden Fassung
Der Verwaltungsakt der Umweltbehörde, der die Bedingungen und Betriebsparameter für Tätigkeiten mit erheblichen Umweltauswirkungen festlegt - verpflichtend VOR Aufnahme der Tätigkeit, danach zu pflegen und zu überarbeiten.
Rechtsgrundlage: Dringlichkeitsverordnung der Regierung (OUG) 195/2005 über den Umweltschutz, in der jeweils geltenden Fassung, und die geltenden Genehmigungsverfahren
Die systematische, dokumentierte, regelmäßige und objektive Bewertung, wie die Organisation ihre Abfälle bewirtschaftet. Es ist nicht optional: Auf seiner Grundlage verlangt das Gesetz ein Vermeidungs- und Reduktionsprogramm - mit Zielen, Fristen und Kennzahlen, nicht nur Feststellungen.
Rechtsgrundlage: Dringlichkeitsverordnung der Regierung (OUG) 92/2021 über die Abfallbewirtschaftung, in der jeweils geltenden Fassung
Die Fachperson, die das geltende Umweltrecht kennt und die Organisation regelkonform hält - bevor die Umweltwache, die AFM oder die Kommunalpolizei das Gegenteil feststellen. Bei uns ist die Rolle ausgelagert: die Expertise eines ganzen Teams, zu einem Bruchteil der Kosten eines eigenen Mitarbeiters.
Wir pflegen einen aktuellen Leitfaden zu den Umweltpflichten aus der nationalen Gesetzgebung - was sich geändert hat, wen es betrifft und ab wann es gilt. Ohne Amtsblatt-Sprache: erklärt für diejenigen, die sich daran halten müssen, nicht für Juristen.
Gesetzesneuigkeiten erscheinen im Blog →Das erste Gespräch ist kostenlos und endet mit einer konkreten Antwort: was von alldem für Sie gilt, bis wann, und wer es erledigt - Sie, wir oder die Anwendung.
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