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DRS · Blog Circulad'OR

Rumänisches Pfandsystem (SGR): Ab dem 8. Oktober werden Einsprüche gegen Gutschriften direkt in der RetuRO-Plattform eingereicht

Marius Cristian BrînzeaMarius Cristian Brînzea · Managing Partner 28. September 20262 Min. Lesezeit
Kurz gefasstRetuRO hat am 22. September 2026 angekündigt, dass Händler, die Verpackungen des Pfandsystems (SGR) manuell sammeln, ab dem 8. Oktober 2026 Einsprüche gegen die in den Gutschriften (Selbstfakturierung) angegebenen Mengen direkt aus ihrem Konto auf der RetuRO-Plattform einreichen und dort den Status jedes Einspruchs verfolgen können. Der mit der Ankündigung veröffentlichte offizielle Leitfaden legt die wesentliche Regel fest: Der Einspruch ist innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum einzureichen, an dem RetuRO die Rechnung übermittelt hat.

Was sich ab dem 8. Oktober ändert

Bei der manuellen Sammlung übergibt der Händler die Pfandverpackungen in versiegelten Säcken, und RetuRO stellt die Gutschrift im Namen des Händlers auf Basis der bei der Zählung bestätigten Mengen aus. Weichen die abgerechneten Mengen von den eigenen Aufzeichnungen des Händlers ab - Säcke, Siegel, Übergabedokumente -, lässt sich die Differenz nur durch einen belegten Einspruch zurückholen.

Ab dem 8. Oktober 2026 läuft dieser Prozess über die RetuRO-Plattform: Der Einspruch wird aus dem Händlerkonto im Bereich „Reklamationen“ angelegt und durchläuft in Echtzeit sichtbare Status - „Offen“, „In Bearbeitung“, dann „Genehmigt“ oder „Abgelehnt“. Bei Genehmigung werden die Mengen angepasst, und die korrigierten Rechnungen erscheinen unter „Abrechnungsdokumente manuelle Sammlung > Rechnungen“. Ein entschiedener Einspruch kann für dieselben Mengen nicht erneut eingereicht werden - die Unterlagen müssen also bereits bei der ersten Einreichung vollständig sein.

Die Frist und die Belege, auf die es ankommt

Die zentrale Regel des Leitfadens ist die Frist: 5 Arbeitstage ab dem Datum, an dem RetuRO die Rechnung an den Händler übermittelt hat. Wer seine Gutschriften einmal im Monat prüft, verliert schlicht das Recht auf Einspruch. Die Prüfung der Rechnungen in der Plattform muss zur Routine werden - idealerweise wöchentlich, in volumenstarken Zeiten bei jeder Ausstellung.

Die zweite Bedingung ist der Nachweis. Der Leitfaden verlangt dem Einspruch beigefügte Belege: die Aufzeichnung der zurückgenommenen Produkte, den Nachweis der übergebenen Siegel sowie den CMR-Frachtbrief oder andere Transportdokumente. Mit anderen Worten: Der Einspruch wird vorbereitet, bevor er gebraucht wird - werden die Aufzeichnungen über versiegelte Säcke und die Dokumente jeder Abholung nicht von Anfang an geordnet geführt, lässt die 5-Tage-Frist keine Zeit für Rekonstruktionen.

Merken:
Rechtsgrundlage: Regierungsbeschluss Nr. 1074/2021 über die Einführung des Pfandsystems für nicht wiederverwendbare Primärverpackungen in der geltenden Fassung; RetuRO-Ankündigung vom 22. September 2026 und „Leitfaden zum Einspruch gegen die im Namen der Händler abgerechneten Mengen bei manueller Sammlung“ (RetuRO, 22.09.2026).

Was wir tun

Bei Circulad'OR unterstützen wir Händler und Hersteller bei allen Pflichten des Pfandsystems - von der Organisation der Sammelaufzeichnungen und der Prüfung der Gutschriften bis zur Vorbereitung belegter Einsprüche und zur laufenden Beziehung mit RetuRO. Wenn die Zahlen in Ihren Gutschriften nicht mit Ihren eigenen Aufzeichnungen übereinstimmen, schreiben Sie uns, bevor die 5 Tage ablaufen.

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