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Abfall · Blog Circulad'OR

Finanzielle Sicherheit beim CBAM: neue Regeln für Importeure von Stahl, Aluminium und anderen Waren mit hohem CO₂-Fußabdruck

Marius Cristian BrînzeaMarius Cristian Brînzea · Managing Partner 17. September 20263 Min. Lesezeit
Kurz gefasstIm rumänischen Amtsblatt Nr. 769 vom 10. September 2026 wurde der Erlass des Finanzministers Nr. 1.188/2026 veröffentlicht. Er legt fest, wie die finanzielle Sicherheit zu stellen ist, die von bestimmten Importeuren für den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders verlangt wird. Betroffen sind vor allem neu gegründete Unternehmen. Ohne diesen Status ist die Einfuhr von CBAM-Waren oberhalb der Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr blockiert, und ab Februar 2027 beginnt der Verkauf der CBAM-Zertifikate.

Was veröffentlicht wurde

Der Erlass Nr. 1.188/2026 betrifft Wirtschaftsbeteiligte, die den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders beantragen, in den zwei Geschäftsjahren vor der Antragstellung aber nicht in Rumänien ansässig waren - in der Praxis neu gegründete Unternehmen. Von ihnen kann die zuständige Behörde eine finanzielle Sicherheit verlangen, entweder als Bankgarantie oder als Hinterlegung von Geldmitteln bei den Stellen der Staatskasse.

Die Höhe der Sicherheit richtet sich nach der geschätzten Höchstzahl der CBAM-Zertifikate, die der Importeur abgeben müsste, berechnet auf Basis der prognostizierten Einfuhren für das Antragsjahr und das folgende Kalenderjahr. Weichen die tatsächlichen Zahlen erheblich von den Schätzungen ab, wird die Sicherheit angepasst. Achtung: Wird die Sicherheit nicht gestellt oder zurückgezogen, wird der Status des zugelassenen Anmelders widerrufen - die Einfuhr von CBAM-Waren ist dann blockiert. Nach in der Presse zitierten Angaben des Finanzministeriums haben rund 940 rumänische Importeure den Status bereits beantragt, etwa 25 davon schulden eine Sicherheit.

Wer betroffen ist - und was Verpackungen damit zu tun haben

Seit dem 1. Januar 2026 gilt der CBAM im endgültigen Regime: Die Einfuhr von Zement, Düngemitteln, Roheisen, Eisen und Stahl, Aluminium, Wasserstoff und Strom aus Drittländern erfordert den Status des zugelassenen CBAM-Anmelders. Die De-minimis-Schwelle liegt bei kumuliert 50 Tonnen pro Jahr und Importeur - darunter bestehen keine CBAM-Pflichten, wird sie im Laufe des Jahres überschritten, fallen jedoch alle Einfuhren dieses Jahres in den Anwendungsbereich. Wer den Zulassungsantrag bis zum 31. März 2026 gestellt hat, darf bis zur Entscheidung weiter einführen.

Für Unternehmen im Verpackungsbereich liegt das entscheidende Detail in den KN-Codes des Anhangs I: Aluminiumfolie (KN 7607) und Verpackungen aus Stahl - Fässer, Kanister, Dosen (KN 7310) - fallen unter den CBAM, ebenso Halbzeuge aus Stahl und Aluminium, aus denen Verpackungen hergestellt werden. Aluminiumdosen und -behälter (KN 7612) stehen in der aktuellen Fassung dagegen nicht im Anhang. Geprüft wird Code für Code, nicht „nach Material“.

Was jetzt zu tun ist

Merken:
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/956 zur Schaffung eines CO₂-Grenzausgleichssystems in der geltenden Fassung (einschließlich der Verordnung (EU) 2025/2083); Erlass des Finanzministers Nr. 1.188/2026, veröffentlicht im Amtsblatt Rumäniens, Teil I, Nr. 769 vom 10. September 2026.

Wenn Sie Verpackungen oder Verpackungsmaterialien einführen, kommen die CBAM-Pflichten zu denen aus der PPWR - wo wir bereits mit der Plattform Yvora arbeiten - und zu den Beiträgen an den Umweltfonds hinzu. Eine integrierte Prüfung Ihrer Importströme zeigt Ihnen in einem Durchgang, welche Pflichten Sie haben und welche Fristen anstehen. Das Team von Circulad'OR unterstützt Sie gern bei dieser Analyse.

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