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PPWR · Blog Circulad'OR

Konformitätserklärung: was Sie veröffentlichen und was intern bleibt

Marius Cristian BrînzeaMarius Cristian Brînzea · Managing Partner 26. August 20266 Min. Lesezeit
Kurz gesagtAnhang VIII verlangt Identifizierung und Beschreibung der Verpackung - nicht ihre Rezeptur. Sie können eine vollständig konforme Erklärung ausstellen und dabei nur die Beschreibung veröffentlichen; die Komponententabelle mit Gewichtsangaben bleibt im internen Datenblatt, den Behörden auf Anfrage zugänglich.

Was Anhang VIII tatsächlich verlangt

Die Konformitätserklärung hat ein festes Format mit 8 Punkten: die Identifizierung der Verpackung, die die Rückverfolgbarkeit ermöglicht, ihre Beschreibung, die Anforderungen, für die die Konformität erklärt wird, die angewandten Normen, die Unterschrift. Das ist alles. Nirgends steht „schlüsseln Sie die Verpackung nach Komponenten auf, mit dem Gewicht jeder einzelnen“.

Die Komponententabelle ist ein freiwilliges Plus an Transparenz. Für viele Hersteller ist sie ein Vorteil - sie zeigt den Geschäftspartnern genau, woraus die Verpackung besteht. Für andere ist sie schlicht die Rezeptur des Produkts: Geschäftsinformation, die auf einem Dokument, das im Umlauf ist, nichts zu suchen hat.

Die goldene Regel: Das externe Dokument kündigt nicht an, was es nicht enthält

Die richtige Entscheidung lautet nicht „ich verstecke die Information“, sondern „ich wähle, was ich veröffentliche“. Intern - Verpackungsdatenblatt, technische Dokumentation, Archiv - bleibt alles vollständig, den Behörden auf Anfrage zugänglich. Extern sagt das Dokument genau so viel, wie Sie sagen wollten, ohne anzukündigen, dass es eine ausführlichere Fassung gibt.

In Yvora treffen Sie die Wahl mit einem Schalter beim Ausstellen der Erklärung: „Beschreibung und Komponententabelle veröffentlichen“ (empfohlen - maximale Transparenz) oder „nur die Beschreibung veröffentlichen“ (das nach PPWR zwingend Erforderliche). Beide Varianten sind vollständig konform.

Was wir empfehlen

Wenn Sie keinen geschäftlichen Grund haben, die Rezeptur Ihrer Verpackung vertraulich zu halten, veröffentlichen Sie alles: Geschäftspartner und Behörden lesen Transparenz als Zeichen reifer Compliance. Wenn Sie einen haben - nutzen Sie die kurze Variante mit gutem Gewissen: Es ist genau das, was die Verordnung verlangt.

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