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AFM & Umweltfonds · Blog Circulad'OR

Die AFM-Erklärung ohne Bußgelder: der Monatsleitfaden in 10 Minuten

Marius Cristian BrînzeaMarius Cristian Brînzea · Managing Partner 24. August 20267 Min. Lesezeit
Kurz gesagtBis zum 25. des Monats erklären Sie gegenüber der Verwaltung des Umweltfonds (AFM), was Sie im Vormonat in Verkehr gebracht haben: Verpackungen nach Materialkategorien, Batterien, Elektrogeräte. Verspätete Abgabe: 1.000-5.000 Lei (RON). Aber das kleine Bußgeld ist die Ablenkung - das eigentliche Risiko ist der Beitrag von 2 Lei/kg für nicht erreichte Ziele.

Wer erklärt was

Erklärungspflichtig ist jeder, der Verpackungen (einschließlich der Verpackungen importierter Produkte), Batterien oder Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) herstellt oder auf den rumänischen Markt bringt - von der Fabrik bis zum Online-Shop, der Ware aus dem Ausland bezieht. Die Erklärung wird monatlich, bis zum 25., für den Vormonat abgegeben, nach Materialkategorien: Papier-Karton, Kunststoff, Glas, Metall, Holz.

Der klassische Fehler ist nicht die Verspätung - es sind Mengen, die nicht zur Realität passen. Sie wiegen eine Verpackung einmal beim Wareneingang, erklären sie zwei Jahre lang mit demselben Gewicht, und in der Zwischenzeit hat der Lieferant sie um 15 % leichter gemacht. Oder umgekehrt: Sie erklären weniger, als Sie in Verkehr bringen, und bei der Kontrolle wird die Differenz zum Beitrag mit Strafzuschlägen.

Wo das Geld wirklich verloren geht

Der eigentliche finanzielle Einsatz ist das Verwertungsziel: Für die Mengen, für die Sie die Verwertung nicht über eine Rücknahmeorganisation (OIREP) oder individuell nachweisen, zahlen Sie den Beitrag von 2 Lei/kg. Bei Dutzenden Tonnen im Jahr bedeutet ein schlecht geführtes Verpackungsportfolio - aufgeblähte Gewichte, falsche Kategorien - Tausende Euro, die umsonst gezahlt werden.

Deshalb verknüpfen wir die AFM-Erklärung immer mit dem tatsächlichen Verpackungsportfolio, Code für Code. Es ist dieselbe Disziplin, die Yvora bei der PPWR durchsetzt: eine einzige Quelle der Wahrheit, aus der alle Dokumente generiert werden.

Rechtsgrundlage: Dringlichkeitsverordnung der Regierung (OUG) 196/2005 über den Umweltfonds, in der jeweils geltenden Fassung.
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